(s. a. Kooperationskalender im Büro der Schulleitung)
Es besteht ein Kooperationsvertrag mit der Kita Krähenwinkel
Darin ist folgendes festgelegt:
Die Kindertagesstätte Krähenwinkel verpflichtet sich, wenn es die Personallage und die Kitaplanung zulässt, an den folgenden Schulangeboten und Veranstaltungen teilzunehmen bzw. mitzuarbeiten:
- Teilnahme einer Mitarbeiterin bei Schulkonferenzen
- Teilnahme der Vorschulkinder an Sonderveranstaltungen wie z. B. an Theateraufführungen.
- Die Schweigepflichtentbindung für die Zusammenarbeit mit der Schule wird bei den Eltern eingeholt.
- Weitergabe der individuellen Lernentwicklungsbögen der Vorschulkinder
- Teilnahme von einer Mitarbeiterin zur Unterstützung bei Elterngesprächen zum Thema „Einschulung“
- Hospitation der Kitamitarbeiterinnen in der Schule
- Teilnahme bei der Überprüfung der Sprachstandsfeststellung
- Planung, Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen.
- Nach Absprache Nutzung von Schulräumen und Material
Die Grundschule Krähenwinkel verpflichtet sich, wenn es die Personallage und der Stundenablauf der Schule zulässt, an folgenden Kitaangeboten und Veranstaltungen teilzunehmen bzw. mitzuarbeiten:
- Teilnahme einer Lehrkraft an Teambesprechungen bei Bedarf
- Unterstützung durch eine Lehrkraft bei Elternabenden zu schulischen Themen (z.B. Schulfähigkeit)
- Durchführung von Sonderaktionen der Schüler in der Kita z.B. Book-Buddies
- Treffen zum Erfahrungsaustausch zwischen Lehrerinnen und Kitamitarbeiterinnen
- Hospitation der Lehrkräfte in der Kita
- Gemeinsame Überprüfung bei der Sprachstandsfeststellung
- Planung, Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen.
- Nach Absprache Nutzung von Kitaräumen und Material
- Die Schweigepflichtentbindung für die Zusammenarbeit mit der Kita wird bei den Eltern eingeholt.