Kooperation mit der Kita

(s. a. Kooperationskalender im Büro der Schulleitung)

Es besteht ein Kooperationsvertrag mit der Kita Krähenwinkel

Darin ist folgendes festgelegt:

Die Kindertagesstätte Krähenwinkel verpflichtet sich, wenn es die Personallage und die Kitaplanung zulässt, an den folgenden Schulangeboten und Veranstaltungen teilzunehmen bzw. mitzuarbeiten:

  • Teilnahme einer Mitarbeiterin bei Schulkonferenzen
  • Teilnahme der Vorschulkinder an Sonderveranstaltungen wie z. B. an Theateraufführungen.
  • Die Schweigepflichtentbindung für die Zusammenarbeit mit der Schule wird bei den Eltern eingeholt.
  • Weitergabe der individuellen Lernentwicklungsbögen der Vorschulkinder
  • Teilnahme von einer Mitarbeiterin zur Unterstützung bei Elterngesprächen zum Thema „Einschulung“
  • Hospitation der Kitamitarbeiterinnen in der Schule
  • Teilnahme bei der Überprüfung der Sprachstandsfeststellung
  • Planung, Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen.
  • Nach Absprache Nutzung von Schulräumen und Material

Die Grundschule Krähenwinkel verpflichtet sich, wenn es die Personallage und der Stundenablauf der Schule zulässt, an folgenden Kitaangeboten und Veranstaltungen teilzunehmen bzw. mitzuarbeiten:

  • Teilnahme einer Lehrkraft an Teambesprechungen bei Bedarf
  • Unterstützung durch eine Lehrkraft bei Elternabenden zu schulischen Themen (z.B. Schulfähigkeit)
  • Durchführung von Sonderaktionen der Schüler in der Kita z.B. Book-Buddies
  • Treffen zum Erfahrungsaustausch zwischen Lehrerinnen und Kitamitarbeiterinnen
  • Hospitation der Lehrkräfte in der Kita
  • Gemeinsame Überprüfung bei der Sprachstandsfeststellung
  • Planung, Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen.
  • Nach Absprache Nutzung von Kitaräumen und Material
  • Die Schweigepflichtentbindung für die Zusammenarbeit mit der Kita wird   bei den Eltern eingeholt.